Vor jeder Fällung kläre ich mit Ihnen, ob der Baum unter die Baumschutzsatzung fällt. Und ich sage Ihnen ehrlich, wenn ein Baum für mich zu groß oder zu schwierig steht.
Was ich mache
- Fällung von Bäumen mit ausreichend Platz zum Umlegen oder zum Abtragen vom Boden aus
- Pflegeschnitt an Obst- und Zierbäumen, Totholz entfernen, Äste über Wegen und Einfahrten einkürzen
- Stubben ausgraben mit dem Minibagger und das Loch mit Boden verfüllen
- Holz aufarbeiten, auf Wunsch in Ofenlänge gesägt und auf Ihrem Grundstück gestapelt
- Abfuhr von Astwerk, Holz und Wurzeln mit dem Kipphänger
Baumschutzsatzung Dessau-Roßlau
In Dessau-Roßlau regelt die Baumschutzsatzung, welche Bäume Sie nicht ohne Genehmigung fällen dürfen. Sie gilt in den bebauten Ortsteilen und in Gebieten mit Bebauungsplan, also für die meisten Gärten in der Stadt.
- Geschützt sind Laub- und Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe. Bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe.
- Unabhängig vom Umfang geschützt sind langsam wachsende Arten wie Eibe, Wacholder, Rotdorn, Magnolie, Stechpalme und Buchsbaum.
- Ausgenommen sind unter anderem Fichte, Thuja, Scheinzypresse, Sand-Birke, Robinie, Walnuss, Hybrid- und Pyramiden-Pappel und Obstbäume als Viertel- und Halbstamm.
- Fällverbot: Geschützte Bäume dürfen vom 1. März bis 30. September nicht gefällt werden.
- Genehmigung: Den Antrag stellt der Eigentümer bei der Stadt Dessau-Roßlau, mit Standort, Baumart und Stammumfang. Die Genehmigung ist kostenfrei, kommt schriftlich und gilt ein Jahr. Oft ist eine Ersatzpflanzung Auflage.
Unabhängig von der Satzung gilt der Artenschutz das ganze Jahr. Wohnen Vögel oder Fledermäuse im Baum, muss die Fällung warten. Vor dem Schnitt schaue ich mir den Baum deshalb genau an. Den Ablauf erkläre ich ausführlich im Ratgeber Baum fällen, Genehmigung in Dessau-Roßlau.
Wo meine Grenze liegt
Große Bäume über Leitungen, direkt am Haus oder auf engen Grundstücken ohne Fallraum brauchen Hubarbeitsbühne oder Seiltechnik. Das biete ich nicht an. Wenn ich beim Aufmaß sehe, dass Ihr Baum so ein Fall ist, sage ich Ihnen das offen. Die Stubben, das Aufräumen und die Abfuhr kann ich danach trotzdem übernehmen.
Was den Preis bestimmt
Den Preis bestimmen Höhe und Stammdicke, der Platz rund um den Baum, die Menge an Holz und Astwerk und ob der Stubben raus soll. Wenn Sie das Holz behalten, entfällt ein Teil der Entsorgung.
Öffentliche Preisratgeber nennen für das Fällen etwa 25 bis 50 € pro Meter Baumhöhe. Stubben, Wurzeln und Entsorgung kommen dort extra dazu. Das ist ein unverbindlicher Richtwert.
Den genauen Preis nenne ich nach dem Aufmaß vor Ort.
So läuft es ab
Was nicht dazugehört
- Geschützte Bäume fälle ich nur mit Genehmigung der Stadt und nicht vom 1. März bis 30. September.
- Fällungen mit Hubarbeitsbühne oder Seiltechnik biete ich nicht an.
- Kappungen, bei denen die Krone einfach abgesägt wird, mache ich nicht. Sie schaden dem Baum.
- Bäume an öffentlichen Straßen und Flächen gehören nicht zu meinen Leistungen.
Häufige Fragen
Muss ich meinen Baum genehmigen lassen?
Das hängt von Art und Stammumfang ab. Messen Sie den Umfang in 1 m Höhe. Ab 80 cm ist der Baum in der Regel geschützt, außer er steht auf der Ausnahmeliste der Satzung. Im Zweifel fragen Sie bei der Stadt nach.
Was kostet die Genehmigung?
Nach der Satzung ist die Genehmigung kostenfrei. Möglich ist aber eine Auflage zur Ersatzpflanzung, die Sie dann bezahlen.
Was passiert, wenn ein Baum umzustürzen droht?
Bei akuter Gefahr darf sofort gehandelt werden. Die Stadt muss dann unverzüglich informiert werden. Rufen Sie mich an, dann schaue ich, ob ich den Baum sicher fällen kann.
Fräsen Sie den Stubben?
Ich grabe Stubben mit dem Minibagger aus. Danach verfülle ich das Loch mit Boden, sodass Sie dort Rasen säen oder pflanzen können.
